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Fluggastrechte 2026: Entschädigung bei Verspätung und Annullierung

Fluggastrechte bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung: Wann Ihnen 250-600 Euro Entschädigung zustehen und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen.

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Zuletzt aktualisiert: 2026-05-05

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) gibt Passagieren starke Rechte: Bei Verspätungen ab 3 Stunden, Annullierungen und Überbuchungen stehen Ihnen 250 bis 600 Euro Entschädigung zu – unabhängig vom Ticketpreis. Trotzdem lehnen Airlines berechtigte Ansprüche regelmäßig ab. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihr Geld bekommen.

Wann Ihnen Entschädigung zusteht

  • Verspätung ab 3 Stunden am Zielort: 250-600 Euro je nach Flugstrecke
  • Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug: 250-600 Euro
  • Überbuchung (Nichtbeförderung gegen Ihren Willen): 250-600 Euro
  • Kurzstrecke (bis 1.500 km): 250 Euro
  • Mittelstrecke (1.500-3.500 km): 400 Euro
  • Langstrecke (über 3.500 km): 600 Euro

Geltungsbereich der EU-Verordnung

Die Verordnung gilt für: Alle Flüge ab einem EU-Flughafen (unabhängig von der Airline) und alle Flüge mit einer EU-Airline zu einem EU-Flughafen. Sie gilt NICHT für Flüge von außerhalb der EU mit einer Nicht-EU-Airline. Pauschalreisende haben zusätzlich Ansprüche aus dem Reiserecht gegenüber dem Reiseveranstalter.

Wann die Airline NICHT zahlen muss

Airlines sind von der Entschädigung befreit bei 'außergewöhnlichen Umständen': Unwetter, Vulkanasche, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken und Fluglotsenstreiks. NICHT als außergewöhnlich gelten: Technische Defekte (normale Wartung), Personalengpässe der Airline, interne Streiks der Airline-Mitarbeiter und Vogelschlag (strittig, oft zugunsten der Passagiere entschieden).

Airlines lehnen oft zu Unrecht ab

Über 70 % der erstmaligen Ablehnungen durch Airlines sind unberechtigt. Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Typische falsche Begründungen: 'Technischer Defekt als außergewöhnlicher Umstand' (ist er nicht!), 'Verspätung unter 3 Stunden' (obwohl Ankunft am Zielort zählt) oder 'Anspruch verjährt' (Verjährung beträgt 3 Jahre).

So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

  • Schriftlich bei der Airline reklamieren (Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen)
  • Beweise sichern: Boarding-Pass, Buchungsbestätigung, Verspätungsbestätigung am Gate
  • Bei Ablehnung: Schlichtungsstelle SÖP (kostenlos) einschalten
  • Alternative: Fluggastrechte-Portale (Flightright, AirHelp) arbeiten auf Erfolgsbasis
  • Letzte Option: Klage beim Amtsgericht (oft ohne Anwalt möglich)

Zusätzliche Versorgungsleistungen

Unabhängig von der Entschädigung muss die Airline bei längeren Wartezeiten Versorgungsleistungen erbringen: Ab 2 Stunden Mahlzeiten und Getränke, zwei kostenlose Telefonate/E-Mails. Bei Übernachtung: Hotel und Transfer. Bei Annullierung: Wahl zwischen Erstattung und Umbuchung. Diese Rechte gelten auch bei außergewöhnlichen Umständen.

Schnell-Check

Nutzen Sie kostenlose Online-Rechner (z. B. von Flightright oder der Schlichtungsstelle SÖP), um in 2 Minuten zu prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Dokumentieren Sie die Verspätung immer am Flughafen – lassen Sie sich die Gründe schriftlich bestätigen.