Fluggastrechte 2026: Entschädigung bei Verspätung und Annullierung
Fluggastrechte bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung: Wann Ihnen 250-600 Euro Entschädigung zustehen und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen.
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-05
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) gibt Passagieren starke Rechte: Bei Verspätungen ab 3 Stunden, Annullierungen und Überbuchungen stehen Ihnen 250 bis 600 Euro Entschädigung zu – unabhängig vom Ticketpreis. Trotzdem lehnen Airlines berechtigte Ansprüche regelmäßig ab. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihr Geld bekommen.
Wann Ihnen Entschädigung zusteht
- Verspätung ab 3 Stunden am Zielort: 250-600 Euro je nach Flugstrecke
- Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug: 250-600 Euro
- Überbuchung (Nichtbeförderung gegen Ihren Willen): 250-600 Euro
- Kurzstrecke (bis 1.500 km): 250 Euro
- Mittelstrecke (1.500-3.500 km): 400 Euro
- Langstrecke (über 3.500 km): 600 Euro
Geltungsbereich der EU-Verordnung
Die Verordnung gilt für: Alle Flüge ab einem EU-Flughafen (unabhängig von der Airline) und alle Flüge mit einer EU-Airline zu einem EU-Flughafen. Sie gilt NICHT für Flüge von außerhalb der EU mit einer Nicht-EU-Airline. Pauschalreisende haben zusätzlich Ansprüche aus dem Reiserecht gegenüber dem Reiseveranstalter.
Wann die Airline NICHT zahlen muss
Airlines sind von der Entschädigung befreit bei 'außergewöhnlichen Umständen': Unwetter, Vulkanasche, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken und Fluglotsenstreiks. NICHT als außergewöhnlich gelten: Technische Defekte (normale Wartung), Personalengpässe der Airline, interne Streiks der Airline-Mitarbeiter und Vogelschlag (strittig, oft zugunsten der Passagiere entschieden).
Airlines lehnen oft zu Unrecht ab
Über 70 % der erstmaligen Ablehnungen durch Airlines sind unberechtigt. Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Typische falsche Begründungen: 'Technischer Defekt als außergewöhnlicher Umstand' (ist er nicht!), 'Verspätung unter 3 Stunden' (obwohl Ankunft am Zielort zählt) oder 'Anspruch verjährt' (Verjährung beträgt 3 Jahre).
So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
- Schriftlich bei der Airline reklamieren (Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen)
- Beweise sichern: Boarding-Pass, Buchungsbestätigung, Verspätungsbestätigung am Gate
- Bei Ablehnung: Schlichtungsstelle SÖP (kostenlos) einschalten
- Alternative: Fluggastrechte-Portale (Flightright, AirHelp) arbeiten auf Erfolgsbasis
- Letzte Option: Klage beim Amtsgericht (oft ohne Anwalt möglich)
Zusätzliche Versorgungsleistungen
Unabhängig von der Entschädigung muss die Airline bei längeren Wartezeiten Versorgungsleistungen erbringen: Ab 2 Stunden Mahlzeiten und Getränke, zwei kostenlose Telefonate/E-Mails. Bei Übernachtung: Hotel und Transfer. Bei Annullierung: Wahl zwischen Erstattung und Umbuchung. Diese Rechte gelten auch bei außergewöhnlichen Umständen.
Schnell-Check
Nutzen Sie kostenlose Online-Rechner (z. B. von Flightright oder der Schlichtungsstelle SÖP), um in 2 Minuten zu prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Dokumentieren Sie die Verspätung immer am Flughafen – lassen Sie sich die Gründe schriftlich bestätigen.