Gewährleistung vs. Garantie: Der wichtige Unterschied
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe. Was die Begriffe bedeuten und welche Rechte Sie als Käufer haben.
Viele Verbraucher verwechseln Gewährleistung und Garantie – doch die Unterschiede sind erheblich. Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, die Garantie eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers. Kennen Sie Ihre Rechte, können Sie bei mangelhafter Ware effektiv handeln.
Gewährleistung: Ihr gesetzlicher Anspruch
- Dauer: 2 Jahre ab Lieferung bei neuen Waren, 1 Jahr bei gebrauchten Waren
- Ansprechpartner: Der Verkäufer (nicht der Hersteller!)
- Beweislast: In den ersten 12 Monaten liegt sie beim Verkäufer (Beweislastumkehr)
- Ihre Rechte: Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz), bei Fehlschlag Minderung oder Rücktritt
- Kosten: Für Sie als Käufer komplett kostenfrei
Garantie: Freiwillige Herstellerleistung
- Dauer: Vom Hersteller frei bestimmbar (oft 2–5 Jahre)
- Ansprechpartner: In der Regel der Hersteller
- Umfang: Bestimmt der Hersteller in den Garantiebedingungen
- Kann die Gewährleistung nie einschränken, nur ergänzen
- Häufig an Bedingungen geknüpft (z. B. Registrierung, autorisierte Werkstatt)
Lassen Sie sich im Laden nicht mit dem Satz ‚Die Garantie ist abgelaufen, wir können nichts mehr tun' abspeisen. Ihre gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von der Herstellergarantie – und der Händler ist Ihr Ansprechpartner.
Reklamieren Sie Mängel immer zuerst beim Händler unter Berufung auf die Gewährleistung (§ 437 BGB). Erst wenn der Händler zweimal erfolglos nachgebessert hat, können Sie vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern.