Handyvertrag kündigen: Neue Regeln seit 2022
Handyvertrag kündigen leicht gemacht: Fristen, Sonderkündigungsrechte und Tipps für den Anbieterwechsel.
Seit dem 1. Dezember 2021 gelten neue Regeln für Telekommunikationsverträge. Das novellierte TKG stärkt Verbraucherrechte erheblich: Verträge, die sich nach der Erstlaufzeit automatisch verlängern, können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Die wichtigsten Änderungen
- Maximale Erstlaufzeit: Weiterhin bis zu 24 Monate
- Nach der Erstlaufzeit: Monatlich kündbar (statt weiterer 12 Monate)
- Anbieter müssen einen Kündigungsbutton auf ihrer Website bereitstellen
- Vertragszusammenfassung muss vor Vertragsschluss bereitgestellt werden
- Bei Nichterbringung der versprochenen Leistung: Minderungsrecht und Sonderkündigung
So kündigen Sie richtig
- Kündigung schriftlich per E-Mail, Brief oder über den Kündigungsbutton
- Kündigung muss den Zeitpunkt der Kündigung, Ihren Namen und die Vertragsnummer enthalten
- Der Anbieter muss den Eingang der Kündigung unverzüglich bestätigen
- Rufnummernmitnahme: Muss vom neuen Anbieter initiiert werden, Kosten maximal 6,82 Euro
Nutzen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf der Website Ihres Anbieters. Dieser muss leicht auffindbar sein und eine Kündigung in wenigen Klicks ermöglichen.
Bei Problemen mit der Kündigung oder wenn der Anbieter die geschuldete Leistung nicht erbringt (z. B. deutlich geringere Internetgeschwindigkeit als vertraglich zugesichert), können Sie sich an die Bundesnetzagentur oder eine Verbraucherzentrale wenden.