Inkasso-Forderung erhalten: So reagieren Sie richtig
Inkasso-Schreiben erhalten? Nicht in Panik geraten: Wann Inkassoforderungen berechtigt sind, wann nicht – und wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-07
Ein Inkasso-Schreiben im Briefkasten löst bei vielen Menschen Angst aus. Doch nicht jede Inkassoforderung ist berechtigt – und selbst bei berechtigten Forderungen gibt es klare Regeln, die Inkassounternehmen einhalten müssen. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie richtig reagieren und Ihre Rechte wahren.
Erste Schritte: Ruhe bewahren und prüfen
- Nicht sofort zahlen – erst die Forderung prüfen
- Prüfen Sie: Gibt es eine zugrundeliegende Forderung? Haben Sie den Vertrag tatsächlich geschlossen?
- Ist das Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert?
- Ist die Forderung möglicherweise verjährt? (Regelmäßige Verjährung: 3 Jahre zum Jahresende)
- Stimmen die geforderten Beträge? (Hauptforderung, Zinsen, Inkassokosten)
- Dokumentieren Sie alles und bewahren Sie den Brief auf
Wann eine Inkassoforderung unberechtigt ist
- Es besteht kein wirksamer Vertrag (z. B. bei Abo-Fallen ohne gültige Button-Lösung)
- Die Forderung ist bereits verjährt
- Sie haben bereits gezahlt (Zahlungsnachweis aufbewahren!)
- Die Höhe der Inkassokosten ist unangemessen
- Das Inkassounternehmen ist nicht registriert (rechtswidrig)
- Die Forderung wurde bereits erfolgreich widerrufen oder angefochten
Warnung vor Fake-Inkasso
Betrüger versenden massenhaft gefälschte Inkasso-Schreiben mit erfundenen Forderungen und falschen Kontonummern. Erkennungsmerkmale: Unbekannte Firma, keine Rechtsdienstleistungsregisternummer, Zahlungsaufforderung auf ausländisches Konto, Drohungen mit Haftbefehl oder Pfändung. Zahlen Sie niemals auf solche Schreiben.
So wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen
Widersprechen Sie der Forderung schriftlich und begründet. Formulierung: 'Hiermit widerspreche ich der Forderung [Aktenzeichen]. Ein wirksamer Vertrag wurde nicht geschlossen / Die Forderung ist verjährt / Ich habe am [Datum] widerrufen.' Senden Sie den Widerspruch per Einschreiben. Danach können Sie weitere Schreiben des Inkassounternehmens ignorieren – solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
Gerichtlicher Mahnbescheid: Sofort handeln!
Wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht) erhalten, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen – sonst wird die Forderung rechtskräftig und vollstreckbar. Der Widerspruch ist formlos möglich und muss nicht begründet werden. Nutzen Sie das beigelegte Widerspruchsformular und senden Sie es fristgerecht zurück.
Kostenloser Inkasso-Check
Die Verbraucherzentralen bieten einen kostenlosen Online-Inkasso-Check an. Geben Sie dort die Daten aus dem Inkasso-Schreiben ein und erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob die Forderung berechtigt sein könnte. Bei Zweifeln lassen Sie sich zusätzlich persönlich beraten.