IGeL-Leistungen beim Arzt: Welche sich lohnen und welche Abzocke sind
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im Check: Welche Selbstzahlerleistungen medizinisch sinnvoll sind, welche nutzlos – und wie Sie sich gegen Druck wehren.
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-30
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – das sind Leistungen, die Ärzte anbieten, die aber nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Der IGeL-Markt in Deutschland beträgt über 1,5 Milliarden Euro jährlich. Doch viele dieser Leistungen haben keinen nachgewiesenen Nutzen. Wir erklären, welche IGeL sinnvoll sind und wo Sie kritisch sein sollten.
Was sind IGeL-Leistungen?
IGeL sind ärztliche Leistungen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sie entweder als 'nicht ausreichend belegt' bewertet oder sie gelten als Wunschleistungen ohne medizinische Notwendigkeit. Ärzte dürfen sie anbieten, müssen aber vorher schriftlich über Kosten und fehlende Kassenerstattung aufklären.
IGeL mit positivem Nutzen-Risiko-Verhältnis
- Hautkrebsscreening mit Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie) bei Risikopatienten
- Akupunktur bei chronischen Schmerzen (wenn Kassenleistung ausgeschöpft)
- Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung bei Leistungssportlern
- Reisemedizinische Beratung für Tropenreisen
- HPV-Test zusätzlich zum Pap-Abstrich bei Frauen über 35 (Ergänzung zur Kassenleistung)
IGeL ohne nachgewiesenen Nutzen oder mit Risiken
- PSA-Test zur Prostatakrebsfrüherkennung – Hohe Rate an falsch-positiven Befunden, führt zu unnötigen Biopsien
- Glaukom-Früherkennung (Augeninnendruck-Messung) ohne Risikofaktoren – Nutzen nicht belegt
- Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung – Führt zu unnötigen Operationen ohne Überlebensvorteil
- Stoßwellentherapie bei Tennisellenbogen – Wirksamkeit nicht ausreichend belegt
- Ozontherapie – Keine wissenschaftliche Evidenz für Wirksamkeit
- Chelat-Therapie (außer bei Schwermetallvergiftung) – Kann Organschäden verursachen
Achtung: Verkaufsdruck in der Arztpraxis
Viele Arztpraxen erzielen 20-30 % ihres Umsatzes mit IGeL. Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen: Sie haben immer das Recht, eine IGeL abzulehnen oder Bedenkzeit zu nehmen. Ein guter Arzt respektiert Ihre Entscheidung und informiert Sie neutral über Nutzen und Risiken.
Ihre Rechte bei IGeL-Leistungen
- Schriftliche Information über Kosten VOR der Behandlung (Pflicht nach § 630c BGB)
- Ausreichend Bedenkzeit – Sie dürfen die Entscheidung vertagen
- Schriftlicher Behandlungsvertrag mit Kostenvoranschlag
- Abrechnung muss nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erfolgen
- Kein Nachteil bei der Kassenbehandlung, wenn Sie IGeL ablehnen
- Bei Fehler haftet der Arzt wie bei Kassenleistungen – Schadensersatz möglich
Vor jeder IGeL prüfen
Besuchen Sie igel-monitor.de – die wissenschaftliche Bewertungsplattform des Medizinischen Dienstes Bund. Dort werden IGeL unabhängig nach Nutzen und Schaden bewertet. Fragen Sie außerdem immer: 'Warum zahlt die Kasse das nicht?' Die ehrliche Antwort ist oft: 'Weil der Nutzen nicht belegt ist.'