Flugverspätung: Bis zu 600 Euro Entschädigung einfordern
Ihre Rechte bei Flugverspätung und Flugausfall: Wie Sie bis zu 600 Euro Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung erhalten.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 garantiert Passagieren bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro – unabhängig vom Ticketpreis. Dennoch wissen viele Fluggäste nicht um ihre Rechte oder scheuen den Aufwand der Durchsetzung.
Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu?
- Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielort
- Annullierung des Fluges (wenn weniger als 14 Tage vorher informiert)
- Nichtbeförderung wegen Überbuchung
- Der Flug muss in der EU starten oder mit einer EU-Airline in der EU landen
- Die Airline muss verantwortlich sein (keine ‚außergewöhnlichen Umstände')
Höhe der Entschädigung
- 250 € bei Flügen bis 1.500 km (z. B. Berlin–Paris)
- 400 € bei Flügen über 1.500 km innerhalb der EU und bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 € bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU (z. B. Frankfurt–New York)
Außergewöhnliche Umstände: Wann die Airline nicht zahlen muss
- Extremes Wetter (Sturm, Vulkanasche – nicht bloß Regen oder Wind)
- Streiks der Flugsicherung (nicht: Streiks des eigenen Personals)
- Sicherheitsrisiken und politische Instabilität
- Medizinische Notfälle an Bord
Dokumentieren Sie alles: Boarding-Pass aufheben, Verspätung am Ankunfts-Display fotografieren, Kosten für Verpflegung und Hotel belegen. Fordern Sie die Entschädigung zuerst direkt bei der Airline an. Bei Ablehnung hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz – beide kostenlos.