Kreuzfahrt: Diese Rechte haben Passagiere
Verbraucherrechte auf Kreuzfahrten: Annullierung, Verspätung, Mängel an Bord und Haftung der Reederei.
Kreuzfahrten erfreuen sich wachsender Beliebtheit, doch bei Problemen kennen viele Passagiere ihre Rechte nicht. Seit 2012 regelt die EU-Verordnung 1177/2010 die Rechte von Schiffsreisenden. Zusätzlich greift bei Pauschalkreuzfahrten das deutsche Reisevertragsrecht.
Ihre Rechte bei Annullierung und Verspätung
- Bei Annullierung: Wahlrecht zwischen Erstattung und Alternativbeförderung
- Bei Verspätung über 90 Minuten: Kostenlose Snacks und Getränke
- Bei Übernachtung nötig: Kostenlose Unterkunft (bis 80 € pro Nacht, max. 3 Nächte)
- Entschädigung: 25 % des Ticketpreises bei Verspätung über die Hälfte der geplanten Reisedauer
Mängel an Bord: Pauschalreiserecht greift
Ist die Kreuzfahrt als Pauschalreise gebucht, gelten die gleichen Mängelrechte wie bei anderen Pauschalreisen: Kabinenänderung, fehlende Ausstattung, Routenänderung oder ausgefallene Häfen können Reisemängel darstellen, die zur Preisminderung berechtigen.
Viele Reedereien versuchen in ihren AGB, die Haftung für Routenänderungen komplett auszuschließen. Solche Klauseln sind bei Pauschalreisen häufig unwirksam. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.
Buchen Sie Kreuzfahrten möglichst als Pauschalpaket (inklusive Flug), um den vollen Schutz des Pauschalreiserechts zu genießen. Einzeln gebuchte Schiffspassagen bieten geringeren Verbraucherschutz.