Energieausweis für Wohnungen: Was er aussagt und worauf Mieter achten sollten
Energieausweis verstehen: Was Verbrauchskennwert und Bedarfskennwert bedeuten, Pflichten des Vermieters und wie Sie den Energieverbrauch einer Wohnung vor der Anmietung einschätzen.
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-11
Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes – ein wichtiges Kriterium bei der Wohnungssuche. Seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Ausweis bei Vermietung Pflicht, und Vermieter müssen die Energieeffizienzklasse bereits in der Anzeige angeben. Trotzdem kennen viele Mieter ihre Rechte nicht.
Zwei Arten von Energieausweisen
- Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre – abhängig vom Nutzerverhalten (billigere Variante, weniger aussagekräftig)
- Bedarfsausweis: Berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften – unabhängig vom Nutzerverhalten (aussagekräftiger, für Altbauten mit weniger als 5 Wohneinheiten Pflicht)
- Energieeffizienzklassen: A+ (sehr effizient, <30 kWh/m²a) bis H (sehr ineffizient, >250 kWh/m²a)
Was der Energiekennwert für Ihre Heizkosten bedeutet
Der Endenergieverbrauchskennwert gibt den Energieverbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr an. Grobe Faustregel für eine 80-m²-Wohnung mit Gas: Klasse A (30 kWh/m²): ca. 300 Euro/Jahr Heizkosten. Klasse D (130 kWh/m²): ca. 1.300 Euro/Jahr. Klasse G (225 kWh/m²): ca. 2.250 Euro/Jahr. Die Differenz zwischen einer gut sanierten und einer unsanierten Wohnung kann über 2.000 Euro jährlich betragen.
Pflicht: Energieausweis bei Besichtigung vorlegen
Der Vermieter MUSS Ihnen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen (§ 80 GEG). Bei Vertragsabschluss muss er eine Kopie aushändigen. In der Immobilienanzeige müssen Energiekennwert, Effizienzklasse, Baujahr und Energieträger angegeben sein. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld.
Worauf Sie als Mieter achten sollten
- Energieeffizienzklasse: A-C ist gut, D-E ist akzeptabel, F-H bedeutet hohe Heizkosten
- Energieträger: Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe – beeinflusst zukünftige Kostenentwicklung (CO2-Preis!)
- Baujahr und Sanierungszustand: Welche energetischen Sanierungen wurden bereits durchgeführt?
- Fenster und Dämmung: Doppel- oder Dreifachverglasung? Fassaden- und Dachdämmung vorhanden?
- CO2-Kostenaufteilung: Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Abgabe – je schlechter die Effizienz, desto mehr zahlt der Vermieter
CO2-Kostenaufteilung seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Die CO2-Abgabe auf Heizenergie wird zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt – je nach energetischem Zustand des Gebäudes. In einem schlecht gedämmten Haus (Klasse G/H) trägt der Vermieter bis zu 95 % der CO2-Kosten, in einem gut sanierten Gebäude (Klasse A/B) der Mieter 100 %. Dies setzt Anreize für Vermieter zur energetischen Sanierung.
Vor der Anmietung berechnen
Kalkulieren Sie vor Vertragsunterschrift die voraussichtlichen Gesamtkosten: Kaltmiete + Nebenkosten-Vorauszahlung + geschätzte Heizkosten (aus Energieausweis ableitbar). Eine günstige Kaltmiete in einem unsanierten Altbau kann durch 200-300 Euro monatliche Heizkosten schnell teurer werden als eine teurere Wohnung mit moderner Dämmung.