Mietpreisbremse 2026: Ihre Rechte bei überhöhter Miete
Mietpreisbremse erklärt: Wo sie gilt, wie Sie eine überhöhte Miete erkennen und zurückfordern – mit Berechnungsbeispiel und Musterbrief für die Rüge.
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-20
In angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete bei Neuvermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – das regelt die Mietpreisbremse. Viele Mieter wissen jedoch nicht, dass sie überhöhte Miete zurückfordern können. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit 'angespanntem Wohnungsmarkt', die von den Bundesländern per Verordnung festgelegt werden. Betroffen sind nahezu alle Großstädte und viele mittelgroße Städte: Berlin, München, Hamburg, Frankfurt, Köln, Stuttgart, Düsseldorf und hunderte weitere Städte und Gemeinden. Ob Ihr Wohnort betroffen ist, erfahren Sie bei Ihrem Mieterverein oder der Stadtverwaltung.
Ausnahmen von der Mietpreisbremse
- Neubauten (erstmalige Nutzung nach dem 1. Oktober 2014)
- Umfassend modernisierte Wohnungen (Modernisierungskosten > 1/3 Neubaukosten)
- Die Vormiete lag bereits über der zulässigen Miete (Bestandsschutz des Vermieters)
- Möblierte Wohnungen (strittig, aber oft von Vermietern als Umgehung genutzt)
- Wohnungen, die nach Modernisierung erstmals vermietet werden
So prüfen Sie, ob Ihre Miete zu hoch ist
Schritt 1: Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete über den qualifizierten Mietspiegel Ihrer Stadt (online verfügbar). Schritt 2: Addieren Sie 10 % (= maximal zulässige Miete bei Neuvermietung). Schritt 3: Vergleichen Sie mit Ihrer tatsächlichen Kaltmiete. Liegt Ihre Miete darüber, können Sie die Differenz rügen und ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückverlangen.
Wichtig: Rüge erforderlich
Sie können zu viel gezahlte Miete nur ab dem Zeitpunkt Ihrer schriftlichen Rüge beim Vermieter zurückfordern – nicht rückwirkend ab Mietbeginn. Handeln Sie deshalb schnell, wenn Sie eine Überhöhung feststellen. Die Rüge muss die konkrete Beanstandung enthalten (zu hohe Miete) und die ortsübliche Vergleichsmiete benennen.
Musterbrief: Rüge wegen überhöhter Miete
Einen kostenlosen Musterbrief für die Rüge finden Sie bei Ihrem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale. Wesentliche Inhalte: Benennung der Wohnung, Angabe der vereinbarten Miete, Angabe der ortsüblichen Vergleichsmiete (mit Quelle/Mietspiegel), Berechnung der zulässigen Höchstmiete, Aufforderung zur Absenkung und Rückzahlung ab Rügedatum.
Tausende Euro sparen
Bei einer Überhöhung von nur 100 Euro/Monat sparen Sie durch die Rüge 1.200 Euro pro Jahr. Viele Mieter trauen sich nicht – zu Unrecht: Die Mietpreisbremse ist Ihr gesetzliches Recht. Der Vermieter darf Ihnen wegen der Rüge nicht kündigen (Schutz vor Vergeltungskündigung).