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Wohnen||7 Min. Lesezeit

Maklerkosten: Wer zahlt nach der Gesetzesänderung?

Die neue Maklerprovision seit 2020: Wer zahlt was bei Kauf und Miete und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.

MaklerImmobilienProvisionBestellerprinzip

Seit Dezember 2020 gilt für Immobilienkäufe: Der Makler kann seine Provision nicht mehr vollständig auf den Käufer abwälzen. Beim Mietwohnungsmarkt gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Wir erklären, was das konkret für Mieter und Käufer bedeutet.

Maklerprovision beim Immobilienkauf

Wird ein Makler sowohl für Verkäufer als auch für Käufer tätig, dürfen die Kosten maximal hälftig geteilt werden. Der Käufer muss höchstens so viel zahlen wie der Verkäufer. Die Gesamtprovision beträgt je nach Region typischerweise 5,95–7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt).

Maklerprovision bei Mietwohnungen

Seit Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. In der Praxis bedeutet das, dass Mieter bei der Wohnungssuche über Makler keine Provision mehr zahlen müssen, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Die maximale Maklerprovision beträgt zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Vorsicht vor Umgehungsversuchen: Manche Vermieter verlangen ‚Ablösezahlungen' für Einbauküchen oder Möbel, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert stehen. Solche überhöhten Ablösen können unwirksam sein.

Halten Sie Maklervereinbarungen immer schriftlich fest – das ist seit 2020 gesetzliche Pflicht (§ 656a BGB). Mündliche Maklerverträge für Immobilienkäufe sind unwirksam.