Mietpreisbremse: Ihre Rechte als Mieter
Wie die Mietpreisbremse funktioniert, wo sie gilt und wie Sie eine überhöhte Miete zurückfordern können.
In vielen deutschen Städten darf die Miete bei Neuvermietungen maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit ‚angespanntem Wohnungsmarkt', die von den Landesregierungen per Verordnung festgelegt werden. Seit 2020 können Mieter zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend zurückfordern.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt in zahlreichen Großstädten und Ballungsräumen, darunter Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Köln, Düsseldorf und Stuttgart. Die konkreten Gebiete werden von den Landesregierungen festgelegt und befristet. Die aktuellen Verordnungen Ihres Bundeslandes finden Sie bei der zuständigen Landesbehörde.
Ausnahmen von der Mietpreisbremse
- Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen wurden
- Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung
- Wenn der Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt hat (Vormietermiete)
- Möblierte Wohnungen (umstritten, teilweise ausgenommen)
So fordern Sie zu viel gezahlte Miete zurück
Rügen Sie die überhöhte Miete schriftlich und unter Bezugnahme auf die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Ab dem Zeitpunkt der Rüge können Sie die überhöhte Differenz vom Vermieter zurückfordern. Seit der Gesetzesänderung 2020 gilt die Rückforderung rückwirkend bis zu 30 Monate.
Nutzen Sie den örtlichen Mietspiegel, um die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung zu ermitteln. Viele Städte bieten Online-Mietspiegelrechner an. Bei Unsicherheiten hilft die örtliche Mieterberatung.