Schimmel in der Wohnung: Rechte, Pflichten und Maßnahmen
Schimmel in der Mietwohnung: Wer haftet, welche Rechte Mieter haben und wie Sie den Schimmelbefall beseitigen.
Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern ein Gesundheitsrisiko. Schimmelsporen können Atemwegserkrankungen, Allergien und Hautreizungen auslösen. In Deutschland sind schätzungsweise 10–15 % aller Wohnungen von Schimmelbefall betroffen.
Ursachen: Baulicher Mangel oder falsches Lüften?
- Bauliche Mängel: Wärmebrücken, defekte Abdichtung, unzureichende Dämmung, aufsteigende Feuchtigkeit
- Nutzungsbedingt: Unzureichendes Lüften, zu niedrige Heiztemperaturen, Wäschetrocknen in der Wohnung
- Häufig eine Kombination beider Faktoren
- Ein Sachverständigengutachten kann die Ursache klären
Rechte und Pflichten als Mieter
- Meldepflicht: Schimmelbefall unverzüglich dem Vermieter anzeigen (§ 536c BGB)
- Mietminderung: Bei erheblichem Befall je nach Ausmaß 10–100 % Minderung möglich
- Dokumentation: Fotos mit Datum, schriftliche Meldung an den Vermieter
- Beweislast: In den ersten 12 Monaten nach Einzug liegt sie beim Vermieter
- Fristsetzung: Dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen
Beheben Sie Schimmelbefall nicht eigenmächtig auf Kosten des Vermieters, ohne ihn vorher informiert und eine Frist gesetzt zu haben. Dies kann Ihre Mietminderungsrechte gefährden.
Kaufen Sie ein Hygrometer (ab 10 Euro) und überwachen Sie die relative Luftfeuchtigkeit. Optimal sind 40–60 %. Werte dauerhaft über 65 % fördern Schimmelbildung. Stoßlüften Sie 3–4 Mal täglich für 5–10 Minuten.