Digital Services Act (DSA): Ihre neuen Rechte auf Online-Plattformen
Der Digital Services Act erklärt: Welche neuen Rechte Sie auf Social Media, Marktplätzen und Suchmaschinen haben – und wie Sie diese einfordern können.
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-11
Der Digital Services Act (DSA) ist seit Februar 2024 für alle Online-Plattformen in der EU verbindlich. Das Gesetz gibt Verbrauchern erstmals durchsetzbare Rechte gegenüber großen Plattformen wie Meta, Google, Amazon und TikTok. Der vzbv überwacht als 'Trusted Flagger' die Umsetzung und meldet Verstöße an die Aufsichtsbehörden.
Was der DSA für Verbraucher ändert
- Transparenz bei Algorithmen: Plattformen müssen erklären, warum Ihnen bestimmte Inhalte angezeigt werden
- Recht auf nicht-personalisierte Feeds: Sie können algorithmenfreie Newsfeeds und Suchergebnisse wählen
- Verbot von Dark Patterns: Manipulatives Design (versteckte Abmeldebuttons, Confirm Shaming) ist verboten
- Besserer Schutz vor illegalen Inhalten: Plattformen müssen gemeldete illegale Inhalte schnell entfernen
- Werbetransparenz: Alle Online-Werbung muss als solche erkennbar sein, Targeting muss offengelegt werden
- Kein Profiling von Minderjährigen: Personalisierte Werbung für Kinder ist verboten
- Beschwerderecht: Sie haben Anspruch auf Begründung bei Löschung oder Sperrung Ihrer Inhalte
Welche Plattformen betroffen sind
Der DSA gilt für alle Online-Vermittlungsdienste in der EU, mit verschärften Pflichten für 'Very Large Online Platforms' (VLOPs) mit über 45 Millionen EU-Nutzern: Google (Search, YouTube, Maps, Play), Meta (Facebook, Instagram), Amazon, Apple App Store, TikTok, X/Twitter, LinkedIn, Booking.com, Wikipedia, Zalando, Alibaba/AliExpress und weitere. Diese unterliegen zusätzlichen Transparenz- und Risikobewertungspflichten.
vzbv-Untersuchung: Plattformen verstoßen massiv gegen DSA
Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellte in einer Untersuchung 2026 fest, dass 10 große Plattformen systematisch gegen die DSA-Pflichten zur Meldung illegaler Inhalte verstoßen. Meldungen werden unzureichend bearbeitet, Fristen nicht eingehalten und Beschwerdemechanismen absichtlich kompliziert gestaltet. Der vzbv hat Verfahren bei der EU-Kommission eingeleitet.
So nutzen Sie Ihre DSA-Rechte praktisch
- Algorithmen-freien Feed aktivieren: In Instagram, TikTok und Facebook können Sie chronologische Feeds wählen
- Werbetransparenz prüfen: Unter 'Warum sehe ich diese Werbung?' erfahren Sie die Targeting-Kriterien
- Illegale Inhalte melden: Nutzen Sie die Melde-Funktion – Plattformen müssen innerhalb kurzer Fristen reagieren
- Bei ungerechtfertigter Sperrung: Fordern Sie schriftliche Begründung und legen Sie Beschwerde ein
- Personalisiertes Ad-Targeting ablehnen: In den Datenschutz-Einstellungen jeder Plattform möglich
- Minderjährige schützen: Stellen Sie sicher, dass das Alter korrekt angegeben ist – dann greifen stärkere Schutzregeln
Wo Sie Verstöße melden können
Verstöße gegen den DSA können Sie melden bei: Dem Koordinator für digitale Dienste (in Deutschland die Bundesnetzagentur), dem vzbv als Trusted Flagger (für systematische Verstöße), der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes (für individuelle Fälle) und direkt bei der EU-Kommission über das DSA-Beschwerdeportal. Verbraucherverbände haben erstmals ein Verbandsklagerecht gegen Plattformen.
Praktischer Tipp
Aktivieren Sie in allen Social-Media-Apps den chronologischen (nicht-algorithmischen) Feed. So sehen Sie die tatsächlichen Posts Ihrer Kontakte statt algorithmengesteuerter Empfehlungen, die oft auf maximale Verweildauer und Engagement optimiert sind – nicht auf Ihren Informationsbedarf.